TERMS AND CONDITIONS
PEGASUS LASERSYSTEME GMBH / Stand 01.08.2016
I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen von Waren, Zubehör und sonstigen Erzeugnissen sowie sämtliche zwischen uns
und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Dienst-,Werk- und sonstigen Verträgen gelten
ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch
Erbringung der vertraglichen Leistung als angenommen.
4. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der
Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Kunden überlassene Unterlagen, Abbildungen,
Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von
fest abgeschlossenen Lieferverträgen.
6. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte Interessen des Kunden hinsichtlich
der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
7. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der
Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet,
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums- Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten
wir uns vor. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind Unterlagen etc. gem. Satz 1 auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die
Sätze 1-3 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten zugänglich gemacht werden, die wir zur
Erbringung unserer Lieferungen oder Leistungen unterbeauftragen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Unsere Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung bei Lieferungen ohne
Aufstellung oder Montage sowie ohne Schutzvorrichtung ab Werk.
2. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung sowie Versand, welche gesondert
berechnet werden.
3. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung abzugsfrei eingehend bei uns zu
leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen
Regelungen.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
6. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und
Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
7. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder
Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung
des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen
Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung
des Kaufpreises abhängig machen.
8. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen durch den Kunden ist nur mit dessen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig. Gegenüber Vollkaufleuten werden das diesen zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB
und/oder das diesen zustehende Zurückbehaltungsrecht, auch kaufmännische Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.
III. Lieferungen und Lieferzeit
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir
nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine Weisungen gibt. Der Transport nebst Versicherung geht auf Kosten
des Kunden.Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
2.Die genanntenLiefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als "verbindlicher
Liefertermin" bestätigt worden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind eingehalten, wenn der
Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Auch bei verbindlichen Fristsetzungen hat im Falle unseres Verzugs der Kunde
eine mindestens 1-monatige Nachfrist zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung, einschließlich der technischen Ausführung des
Liefergegenstandes, Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung eine nicht nur unwesentliche
Änderung und wird dieses Verlangen von uns akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der letzten Änderung
durch uns.
4.Teillieferungen sind zulässig, Bei Kundensonderartikeln sind Abweichungen von der Bestellmenge
+/- 10% bei Auslieferung möglich.
5. Für die Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen bleibt die richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vorbehalten; erfolgt diese ohne unser Verschulden nicht, verlängern sich vereinbarte Fristen um die durch
unrichtige und nicht rechtzeitige Selbstbelieferung verlorene Zeitspanne. Gleiches gilt insbesondere für Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verkehrssperren, Aus- und Einfuhrverbote, Streik und Aussperrung,
Mobilmachung, Krieg, Blockade und Fälle höherer Gewalt.
6. Überlassen wir dem Kunden Software im Wege des Downloads, so stellen wir diesen auf unseren Webseiten oder den Webseiten
unserer Partner zum Download bereit. Alternativ können wir die
Vertragssoftware im Wege des E-MailVersands oder auf einem Datenträger vornehmen.
7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonders bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Nach der Zurücknahme sind wir zur
Verwertung des Kaufgegenstandes befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
nach $771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß
einer Klage gemäß $771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderungen (einschließlich MWSt)ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, berührt dies nicht. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seien Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
zugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der
Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegeständen zum Zeitpunkt der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
6.Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden, dass sie wesentliche
Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Kaufgegenstandes (einschließlich MWSt) zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die
Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns
anteilmäßg Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstnaden Allein- oder Miteigentum für uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
V. Mängelhaftung, Verjährung
1.Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für
Kaufsachen, die der Kunde ohne unsere Mitwirkung oder
unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert hat.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Kunde die gerügte Kaufsache ans Werk zurückzusenden. Wenn die
Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen auf unserer Seite zu tragen sowie die
Transportkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem
Lieferungsort verbracht wurde.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall
ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen der Nr.
3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entretenden Schaden begrenzt.
8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
VI. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in III und V vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs - ausgeschlossen, Dies gilt insbesonderse für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsabschluss, wegen sonderiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anprüche gemäß § 823 BGB. Diese
Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn uns oder
unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen im Bereich sonstiger Schäden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern uns
keine vorsätzliche Verletzung angelastet wird, ist die Haftung aber aufden typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Begrenzung nach Nr. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den
Ersatz nutzlosser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfülllungsgehilfen.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Unser Geschäftssitz ist Wallenhorst. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind aber auch
berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Pegasus Lasersysteme GmbH
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