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TERMS AND CONDITIONS

PEGASUS LASERSYSTEME GMBH  /  Stand 01.08.2016

I. Allgemeines, Geltungsbereich 1. Für alle Lieferungen von Waren, Zubehör und sonstigen Erzeugnissen sowie sämtliche zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Dienst-,Werk- und sonstigen Verträgen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende  Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere  Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen  abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem  Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem  Vertrag schriftlich niedergelegt.  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch  Erbringung der vertraglichen Leistung als angenommen. 4. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der  Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Kunden überlassene Unterlagen, Abbildungen,  Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. 5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von  fest abgeschlossenen Lieferverträgen. 6. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte Interessen des Kunden hinsichtlich  der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen. 7. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der  Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet,  vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums- Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten  wir uns vor. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind Unterlagen etc. gem. Satz 1 auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die  Sätze 1-3 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten zugänglich gemacht werden, die wir zur  Erbringung unserer Lieferungen oder Leistungen unterbeauftragen. II. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung 1. Unsere Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage sowie ohne Schutzvorrichtung ab Werk.  2. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung sowie Versand, welche gesondert berechnet werden. 3. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung abzugsfrei eingehend bei uns zu  leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen  Regelungen. 4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 5. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.  6. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und  Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 7. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder  Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung  des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen  Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung  des Kaufpreises abhängig machen. 8. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen durch den Kunden ist nur mit dessen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Forderungen zulässig. Gegenüber Vollkaufleuten werden das diesen zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB  und/oder das diesen zustehende Zurückbehaltungsrecht, auch kaufmännische Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. III. Lieferungen und Lieferzeit 1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir  nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine Weisungen gibt. Der Transport nebst Versicherung geht auf Kosten  des Kunden.Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.  2.Die genanntenLiefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" bestätigt worden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind eingehalten, wenn der  Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Auch bei verbindlichen Fristsetzungen hat im Falle unseres Verzugs der Kunde  eine mindestens 1-monatige Nachfrist zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.  3. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung, einschließlich der technischen Ausführung des  Liefergegenstandes, Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung eine nicht nur unwesentliche  Änderung und wird dieses Verlangen von uns akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der letzten Änderung  durch uns. 4.Teillieferungen sind zulässig, Bei Kundensonderartikeln sind Abweichungen von der Bestellmenge  +/- 10% bei Auslieferung möglich. 5. Für die Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen bleibt die richtige und rechtzeitige   Selbstbelieferung vorbehalten; erfolgt diese ohne unser Verschulden nicht, verlängern sich vereinbarte Fristen um die durch  unrichtige und nicht rechtzeitige Selbstbelieferung verlorene Zeitspanne. Gleiches gilt insbesondere für Betriebsstörungen,  behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verkehrssperren, Aus- und Einfuhrverbote, Streik und Aussperrung,  Mobilmachung, Krieg, Blockade und Fälle höherer Gewalt.  6. Überlassen wir dem Kunden Software im Wege des Downloads, so stellen wir diesen auf unseren Webseiten oder den Webseiten  unserer Partner zum Download bereit. Alternativ können wir die  Vertragssoftware im Wege des E-MailVersands oder auf einem Datenträger vornehmen. 7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns  insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche  bleiben vorbehalten. IV. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei  vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonders bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen  Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Nach der Zurücknahme sind wir zur  Verwertung des Kaufgegenstandes befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen  Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten  erforderlich, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage  nach $771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß  einer Klage gemäß $771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle  Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderungen (einschließlich MWSt)ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen  seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter  verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die  Forderung selbst einzuziehen, berührt dies nicht. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde  seien Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein  Antrag auf Eröffnung eines  Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass  der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die  zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.  5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der  Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen  Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegeständen zum Zeitpunkt der  Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.  6.Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden, dass sie wesentliche  Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des  Kaufgegenstandes (einschließlich MWSt) zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die  Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns  anteilmäßg Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstnaden Allein- oder Miteigentum für uns.  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert  unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten  obliegt uns. V. Mängelhaftung, Verjährung 1.Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und  Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von  Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für  Kaufsachen, die der Kunde ohne unsere Mitwirkung oder unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert hat. 3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Kunde die gerügte Kaufsache ans Werk zurückzusenden. Wenn die  Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der  Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir  verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen auf unserer Seite zu tragen sowie die  Transportkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem Lieferungsort verbracht wurde.    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder   grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit  uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden  Schaden begrenzt.  6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall  ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  7. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen der Nr.  3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entretenden Schaden begrenzt.  8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die  zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  9. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.  VI. Gesamthaftung 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in III und V vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen, Dies gilt insbesonderse für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonderiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anprüche gemäß § 823 BGB. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen im Bereich sonstiger Schäden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern uns keine vorsätzliche Verletzung angelastet wird, ist die Haftung aber aufden typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Die Begrenzung nach Nr.  1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzlosser Aufwendungen verlangt. 3. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfülllungsgehilfen. VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Unser Geschäftssitz ist Wallenhorst. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind aber auch  berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Pegasus Lasersysteme GmbH     
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